Hanf-Zeit

Ein kleines Gespräch mit der Polizei

Ich habe bei vielen verschiedenen Polizeistationen angerufen und keine konnte oder wollte mir wirklich über das Thema CBD Auskunft geben. Immer wieder wurde ich auf das Betäubungsmittelgesetz oder auf den Artikel über „Produkte mit Cannabidiol“ im Bundesamt für Gesundheit aufmerksam gemacht. Gemäss Betäubungsmittelgesetz muss der THC-Gehalt im CBD-Cannabis unter 1% liegen, ansonsten sprechen wir von illegalen Drogen. „Ist es überhaupt möglich CBD von illegalem Marihuana zu unterscheiden“, wollte ich von der Polizei wissen. Solange CBD in der Originalverpackung ungeöffnet ist, kann es eindeutig identifiziert werden. Für die Polizei ist es jedoch unmöglich offenes CBD von offenem Marihuana zu unterscheiden. Ein nicht namentlich genannter Polizeibeamter erklärte mir, wie die Polizei in einem solchen Fall vorgeht. Sie konfisziert die Substanz und lässt diese im Labor auf den THC-Gehalt testen. Je nach dem Laborbefund erhält der Besitzer die Substanz zurück ohne Kostenfolge oder er wird gebüsst und muss die Laborkosten begleichen. Die Polizei konnte noch wenig Erfahrung mit CBD sammeln und muss sich erst informieren und Erfahrungen sammeln.